Die Grundschulreform 2016 strebt eine inklusive Schule als gemeinsamen Bildungsraum der elementaren Bildungseinrichtung und der Grundschule mit durchgängigen Entwicklungs- und Bildungswegen und fairen Bildungschancen für alle Kinder an. Im Zuge dieser Reform wurden – neben anderen Schwerpunktsetzungen – auch neue Richtlinien zur Schülerinnen/Schülereinschreibung festgelegt.

Die Handreichung beschreibt Änderungen bei der Transition vom Kindergarten in die Grundschule. So sind die Erziehungsberechtigten nun verpflichtet, die vom Kindergarten bereitgestellten Informationen zum Kind an die Grundschule weiterzugeben. Ziel ist die Sicher­stellung einer gezielten Förderung ohne zeitliche Verzögerung auf Basis der im Kindergarten gewonnenen Erkenntnisse über Entwicklung, Kompetenzen, Potenziale, Interessen und Bega­bungen der Kinder.

In fünf Kapiteln werden Informationen zur Grundschulreform, zur Veränderung des im Schulpflichtgesetz verankerten Begriffes der Schulreife, zu Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der Schülerinnen/Schülereinschreibung sowie zur Kompetenzentwicklung der Kinder im Übergang bereitgestellt. Ebenso wird die Notwendigkeit einer erkundenden statt bewertenden Informationssammlung und Fördermaßnahmen im Sinne der neuen Lernkultur thematisiert. Zusätzlich enthält die Handreichung auch eine Kompetenzbeschreibung „Mündliches Sprachhandeln“, die vom BIFIE verfasst wurde.

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